Bestimmungen

Erlaubte Angelmethoden und Pflichten:
Es kann mit zwei (2) Ruten – mit oder ohne Rolle – geangelt werden. Mitzuführen sind ein Hakenlöser, Fischwaage, Maßstab, Unterfangkescher und tiergerechtes Tötungsmaterial. An den Weiheranlagen beim Ansitzangeln zusätzlich eine schonende Abhakmatte.

Fangquoten und Mindestmaße:
Es darf pro Tag und Angler nur ein (1) Hecht (über 60 cm) oder Zander (über 50 cm), drei (3) Barsche (über 18 cm), ein (1) Karpfen (über 35 cm), zwei (2) Schleien (über 25 cm) bzw sechs (6) Salmoniden (über 25 cm) gefangen werden.
Graskarpfen und Blankaale (versliberter Aal) sind ganzjährig geschützt. Am Drahtzug Weiher ist bis Juli 2025 die Entnahme von Karpfen verboten.
Bei Überschreiten der Fangmenge von 3 kg an den Weiheranlagen ist das Fischen sofort einzustellen. 

Angeln mit Köderfisch:
Beim Angeln mit totem Köderfisch auf Raubfische ist zu beachten, dass der Köderfisch aus dem Gewässer stammt, an dem geangelt wird und keinen Mindestmaßen unterliegt. Diese Angel Methode ist nur vom 01. Juni bis 14. Februar außerhalb der Raubfisch-Schonzeit gestattet, aber nicht am Tabaksweiher, Dienstadter Weiher oder Kobenhütter Weiher erlaubt. 

Raubfisch-Schonzeit:
An der Saar und dem Burbacher Waldweiher ist das Spinnfischen mit Kunstködern während der Raubfisch-Schonzeit vom 15. Februar bis 31. Mai verboten. An Prinzen-, Drahtzug und Folster Weiher neben der Raubfisch-Schonzeit weiter bis 30. September und an allen Weiheranlagen drei (3) Wochen nach einer Besatzmaßnahme.

Verwendung von Setzkeschern:
Fische, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, dürfen vorübergehend in Setzkeschern (Länge 3,50 m und Ø 50 cm) gehältert werden. Das Zurücksetzen ist unzulässig. Es dürfen nicht mehr als 5 kg zum Verzehr gehältert werden. 
Die Mitnahme lebender Fische ist verboten.

Angelzeiten:
An der Saar maximal von 5 bis 23 Uhr, an den Weiheranlagen kann wie folgt gefischt werden:

Januar und  Februar
08:00 – 18:00 Uhr

März
07:00 – 20:00 Uhr

April bis September
06:00 – 22:00 Uhr

Oktober
07:00 – 20:00 Uhr

November und Dezember
08:00 – 18:00 Uhr

Abweichend kann am Burbacher Waldweiher, Drahtzug, Kobenhütter und Folsterbrunnen Weiher in der Zeit vom 01.04 bis 30.09 über Nacht gefischt werden. Hier sind sodann zwei (2) Tageskarten und mit einer Zusatz Nachtkarte (erhältlich bei Angelsport Becker) im Wert von 5,00 € zu lösen.


Rücksetzverbot:
Grundel, Wels, Katzenwels, Sonnenbarsch oder exotische Krebse müssen getötet werden und dürfen keinesfalls dem Gewässer zurück gegeben werden.


Sonderregeln für Mitglieder:
Zum Download hier die Regeln für das Nachtangeln auf Wels und Bootsangeln mit der blauen Bootsplakette auf der Saar.


Hochwasser:
Das Fischen an der Saar ist bei Erreichen der Meldehöhe 1 (gelb) aus Sicherheitsgründen einzustellen. Maßgeblich für den oberstromseitigen Bereich bis zur Schleuse Güdingen ist der amtliche Pegel in Hanweiler, für den unterstromseitigen Bereich bis zur Brücke Luisenthal der Pegel in St. Arnual.


Schlussbemerkungen:
Diese Bestimmungen sind eine Zusammenfassung der jeweiligen Regeln des ASV Saarbrücken 1921 e.V., kann aber auf keinen Fall die Landesfischereiordnung (LFO Saar) oder das Saarländische Fischereigesetz (SFischG) übergehen.